Gemäß Artikel 8a Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 der Kommission in der jeweils geltenden Fassung bescheinigt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, dass der Flugplatz Frankfurt am Main in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 216/2008, den geltenden Durchführungsverordnungen, der Flugplatzzulassungsgrundlage, den diesem Zertifikat beigefügten Zulassungsbedingungen und dem Flugplatzhandbuch betrieben wird. 216/2008, den einschlägigen Durchführungsverordnungen, der Flugplatzzulassungsgrundlage, den diesem Zeugnis beigefügten Zulassungsbedingungen und dem Flugplatzhandbuch - in den jeweils geltenden Fassungen - von der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, 60547 Frankfurt am Main, betrieben werden darf.
Dieses Flugplatz-Zeugnis bleibt ohne zeitliche Begrenzung gültig, sofern es nicht zurückgegeben oder widerrufen wird.